Die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA) erachten die bewährte Versorgung somatisch erkrankter Patient:innen im Akutkrankenhaus mit psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und Künstlerischen Therapien für unverzichtbar. Daher machen sie sich für die Abbildung dieser Therapien in den Strukturen des Krankenhausreformgesetzes stark. Als Mitgliedsverband der BAG PVA vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) die Mitglieder von 10 Fachverbänden und -gesellschaften für Kunst-, Musik-, Theater-, Tanz- und Eurythmietherapie.

Patient:innen mit schweren körperlichen Erkrankungen benötigen Unterstützung und Beratung sowie den Genesungsprozess fördernde Interventionen, die sie zur Entwicklung neuer Bewältigungsstrategien befähigen oder eine spirituelle und trauerspezifische Versorgung ermöglichen. Diese fachlich gebotene Notwendigkeit ist mit den Abbildungen der psychosozialen und Künstlerischen Therapien in den S3-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und deren ausschlaggebender gutachterlicher Beteiligung in ihrer Verstetigung im Operations- und Prozedurenschlüssel (kurz: OPS) belegt. Aktuell bestehen 40 Hauptkodes zur Abrechnung entsprechender Leistungen u.a. für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen, Schmerzzuständen, rheumatologischen, onkologischen und neurologischen Erkrankungen sowie mit palliativmedizinischem Begleitungsbedarf.

Basierend auf diesem Sachstand hat die BAG KT an der Resolution mitgewirkt und deren Übersendung an politische Entscheidungsträger:innen sowie die Krankenhausgesellschaften, die Gemeinsame Selbstverwaltung und die Spitzenverbände der Krankenhausträger aktiv unterstützt.

Hildegard Pütz, Vorstand BAG KT und BVAKT, Mandatarin der BAG KT in der BAG PVA

zur Resolution