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D.A.M.i.D e.V.
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Was verbirgt sich hinter dem Konzept der Anthroposophischen Medizin? Besondere Therapieverfahren oder Arzneimittel? Bald wissen Sie mehr! Am 11. September 2010 auf dem Gesundheitskongress 2010 in Berlin. Mit einführenden Vorträgen und 23 Workshops - ganz praktisch, ganz konkret, zum Anfassen eben. » mehr

GESUNDHEITSPOLITIK: FRAGEN & ANTWORTEN

Was sagt das Arzneimittelgesetz zur Anthroposophischen Medizin?

Das Arzneimittelgesetz legt auch für Anthroposophische Arzneimittel die Anforderungen an Herstellung, Zulassung und Vertrieb fest. Im Arzneimittelgesetz ist außerdem geregelt, dass beim BfARM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) die Kommission C als Zulassungskommission für Anthroposophische Arzneimittel zuständig ist.

Was ist das BfArM?

Das » Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Zulassung von Arzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes ist ein Schwerpunkt der Arbeit des BfArM. Dabei wird der Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der pharmazeutischen Qualität geprüft.

Was ist der gemeinsame Bundesausschuss?

Der » Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Wofür steht das IQWiG?

Das » IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das seit 2004 Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten untersucht. Das Institut erstellt unabhängige, evidenzbasierte (beweisgestützte) Gutachten beispielsweise zu Arzneimitteln, nichtmedikamentösen Behandlungsmethoden, Verfahren der Diagnose und Früherkennung (Screening) sowie Behandlungsleitlinien und Disease Management Programmen (DMP). Darüber hinaus stellt das IQWiG auch Gesundheitsinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Was bedeutet der § 34 und die Arzneimittelrichtlinien für anthroposophische Arzneimittel?

Im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom 1. Januar 2004 wurde der § 34 des Fünften Sozialgesetzbuches geändert: "Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind von der Versorgung (…) ausgeschlossen". Somit wird ein Großteil der pflanzlichen, anthroposophischen Arzneimittel nicht mehr erstattet, weil diese meist nebenwirkungsarm und deshalb nicht verschreibungspflichtig sind. Allerdings wurde durch den gemeinsamen Bundesausschuss eine Ausnahmeliste erstellt, wenn die entsprechenden Präparate bei schwerwiegenden Erkrankungen zum Therapiestandard zählen.