Anthroposophische Medizin nimmt zur Diskussion um Erstattungsfähigkeit der Homöopathie Stellung

Die aktuelle Gesundheitspolitik wird bestimmt durch die Debatte um die Kosten im Gesundheitswesen. Prof. Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, hat eine neue Diskussion ausgelöst: Er sprach sich dafür aus, homöopathische Behandlungsverfahren aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen, da ihre Wirkungsweise fraglich sei und die GKV ohnehin Kosten sparen müsse (DER SPIEGEL Nr.28/12.7.2010 S.58ff).

Doch die Ausgaben für homöopathische Arzneimittel im Rahmen der GKV betrugen im letzten Jahr gerade 0,06 Prozent der Gesamtausgaben (so Barbara Sickmüller, Vize-Chefin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie), die Ausgaben für ambulante homöopathische Versorgung zu Lasten der GKV nur etwa 0,03 Prozent - das sind mikroskopisch kleine Zahlen im Vergleich zu den Gesamtausgaben der GKV: 9 Millionen für die Homöopathie stehen den mehr als 170 Milliarden Gesamtausgaben gegenüber.

Verwunderlich ist die Debatte um die Wirtschaftlichkeit schon, wenn man bedenkt, dass bereits seit 2004 nur noch in Ausnahmefällen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählen fast alle Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin. Es gilt: Nur bei schwerwiegenden Erkrankungen, für die auch die Schulmedizin nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel einsetzt, besteht eine Ausnahmeregelung, die in den Arzneimittelrichtlinien festgelegt ist. Für nur ca. 32 Krankheitsbilder ist aufgrund dieser Richtlinie die Verordnung von Arzneimitteln der Anthroposophischen Medizin möglich. Auch bei Kindern unter 12 Jahren und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum Altern von 18 Jahren wird eine Ausnahme gemacht - für sie sind anthroposophische Arzneimittel uneingeschränkt erstattungsfähig.

Rund zwei Drittel der deutschen Bevölkerung vertrauen Naturheilverfahren und anderen Verfahren der Komplementärmedizin. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass rund 25 Prozent der Befragten überzeugte Anwender homöopathischer Arzneimittel sind - Tendenz steigend. Auch in der Ärzteschaft finden die Methoden der Komplementärmedizin weit verbreitet Anwendung. Fast 60 Prozent der Hausärzte praktizieren eine oder mehrere Verfahren der Komplementärmedizin.

Die gesetzlichen Krankenkassen protestieren gegen das von Prof. Lauterbach vorgeschlagene Erstattungsverbot. Sie befürchten einen noch stärker eingeschränkten Wettbewerb und den dadurch bedingten Verlust begehrter Mitglieder. Sogar Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und Befürworter integrativer Medizin, plädiert im Tagesspiegel (15.7.2010) für die Erstattungsfähigkeit homöopathischer Behandlungen.

Studien beweisen die Wirksamkeit von Komplementärmedizin. So konnte durch die im Jahr 2004 veröffentlichte Studie "Anthroposophic Medicine Outcomes Study" (AMOS) für diverse chronische Erkrankungen eine über zwei Jahre stabile, klinisch relevante und statistisch signifikante Besserung nachgewiesen werden und gleichzeitig waren die Patienten hoch zufrieden. Eine Subauswertung dieser "AMOS-Studie" zeigte, dass durch die Behandlung chronischer Erkrankungen mit Anthroposophischer Medizin sogar Kostenersparnisse erzielt werden konnten. Zwei weitere Beispiele für eine nebenwirkungsarme und erfolgreiche homöopathische Behandlung ist die Behandlung von ADHS im Rahmen einer Langzeitstudie der Arbeitsgruppe um Dr. Klaus von Ammon (KIKOM Bern) und die GERAC-Studie zur nachweislichen Überlegenheit der Akupunktur, sogar der Scheinakupunktur über die Leitlinienmedizin.

Was in der derzeitigen Debatte völlig außer Acht gelassen wird, ist das Potential der Kosteneinsparung durch die Nutzung komplementärmedizinischer Verfahren. Das Grundprinzip der Komplementärmedizin ist die Aktivierung und Stärkung der Selbstheilungskräfte.

Unterm Strich lässt sich zusammenfassen: Kostensparende, nebenwirkungsärmere und gleichzeitig erfolgreiche Behandlungen, die sich in der Bevölkerung steigender Anerkennung und Nachfrage erfreuen, sollen laut Gesundheitspolitik gestrichen werden. Das eröffnet den Raum für große Diskussionen.

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