HNO-Ärztin aus Bad Saulgau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Am 16. Dezember 2008 hat das Landgericht Ravensburg eine HNO-Ärztin aus Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) wegen schwerer Hygienemängel in ihrer Praxis zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Die Medizinerin hatte sich des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Vorgeworden wurde der Ärztin, dass sie in ihrer Praxis Einwegspritzen mehrfach benutzt, Infusionsbesteck nicht als Einmalartikel verwendet und Mundstücke nicht ausreichend desinfiziert habe. Außerdem hatte die Medizinerin Eigenblutbehandlungen durchgeführt, für die keine Genehmigung vorlag. Der Fall hatte für besonderes Aufsehen gesorgt, weil zahlreiche der behandelten Patientinnen und Patienten auf Anraten des Gesundheitsamtes auf HIV oder Hepatitis untersucht wurden. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an.

Während der gerichtlichen Verhandlung wurde bekannt, dass die Ärztin in ihren medizinisch-therapeutischen Ansatz Naturheilkunde, Homöopathie sowie Anthroposophische Medizin miteinbezogen hatte. Dabei ist es wichtig, klar zu unterscheiden: Faktenbasierte Hygieneanforderungen sind standardisiert und gelten im gleichen Umfang für alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrer fachspezifischen Qualifikation und medizinischen Ausrichtung.

Gerade die Anthroposophische Medizin versteht sich explizit als eine Erweiterung und Ergänzung zur Schulmedizin und nicht als deren Gegensatz oder Alternative. Dementsprechend durchlaufen alle Ärztinnen und Ärzte, die anthroposophisch-medizinisch tätig sind, zu allererst einmal die universitäre schulmedizinische Ausbildung und bilden sich nach der Approbation und/oder einer anschließenden Facharztausbildung zertifiziert in den Inhalten der Anthroposophischen Medizin weiter - zum Beispiel zum erweiterten Therapiespektrum oder zu den besonderen Arzneimitteln der Anthroposophischen Medizin. Das heißt, dass für alle anthroposophischen Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich dieselben Hygieneprinzipien und -standards gelten wie für ihre schulmedizinischen Kolleginnen und Kollegen. Dr. med. Matthias Girke, Vorstand der Fachvereinigung Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD) sowie des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) stellt klar: "Für uns anthroposophischen Ärzte und Ärztinnen gelten exakt dieselben Hygienestandards wie für alle anderen Ärzte in Deutschland auch. Wer gegen diese Art der Evidenzbasierten Standardhygiene verstößt, handelt gegen jede Art der verantwortungsvollen Medizin. Das gilt völlig identisch sowohl für die Schul- als auch für die Anthroposophische Medizin."

Die enge Verzahnung der Anthroposophischen Medizin mit dem deutschen Gesundheitswesen - auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung - ist rechtlich entsprechend abgebildet: Seit 1976 ist die Anthroposophische Medizin im Arzneimittelgesetz als medizinische Richtung gesetzlich verankert und im Sozialgesetzbuch V als "besondere Therapierichtung" anerkannt.

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Der DAMiD repräsentiert die Anthroposophische Medizin in allen gesellschaftlichen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens. Als Dachorganisation vertritt der Verband die übergeordneten Belange und Interessen seiner 17 Mitglieder. Mitgliedsorganisationen sind Berufs- und Patientenverbände, Klinikverband, gemeinnützige Altenhilfe, Behindertenhilfe sowie Hersteller Anthroposophischer Arzneimittel.