Neues Bündnis Komplementärmedizin

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte in Deutschland, die Hufelandgesellschaft und der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland haben sich zum Bündnis Komplementärmedizin zusammengeschlossen. Die Verbände haben die anstehende Bundestagswahl zum Anlass genommen gemeinsame Forderungen und Fragen zur besseren Wahrnehmung der Anliegen der Komplementärmedizin in der Gesundheitspolitik zu formulieren. Das Bündnis versteht sich als Aktionsbündnis und ist offen für weitere Verbände.

Denn: In Deutschland haben Methodenpluralismus und Therapiefreiheit für Versicherte, Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte einen hohen Stellenwert und eine lange Tradition. Diesem Umstand muss auch die Gesundheitspolitik Rechnung tragen. Umfragen belegen, dass über 70% der Bevölkerung regelmäßig Naturarzneimittel einsetzen und positive Erfahrungen mit komplementärmedizinischen Verfahren haben. Die Einbindung der Komplementärmedizin in das Gesundheitssystem und damit ihre Verfügbarkeit bezieht sich hierbei auf Erstattung, Verfügbarkeit ausgebildeter Ärzte, das Angebot an entsprechenden Kliniken und Therapeuten, die Verfügbarkeit und Weiterentwicklung ihrer Arzneimittel.

Verfügbarkeit der Komplementärmedizin in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der Komplementärmedizin - wie das ausführliche Patientengespräch, therapeutische Leistungen oder Arzneimittel bilden sich im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nur unzureichend ab. Dies gilt u.a. für das ausführliche Patientengespräch, das eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz komplementärmedizinischer Verfahren darstellt. Komplementärmedizinische Leistungen sind häufig zeitaufwändige Leistungen, weil es um die Wahrnehmung des ganzen Menschen geht. Dennoch ist die komplementärmedizinische Behandlung im Durchschnitt nicht teurer, da Folgekosten im Bereich Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und Kosten der Arbeitsunfähigkeit eingespart werden, wie entsprechende Untersuchungen zeigen konnten.

Eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik stärkt den Methodenpluralismus und die Therapiefreiheit

Eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik muss im Rahmen der Einheit der Medizin einen "geordneten" Pluralismus nicht nur zulassen, sondern auch fördern. Nur so kann ein qualitätsorientierter Wettbewerb entstehen. Es ist endlich an der Zeit, den § 2 Absatz 1 Satz 2, sowie den § 73 Absatz 1 SGB V positiv zu formulieren: "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind eingeschlossen."

Absicherung der Arzneimittel der Komplementärmedizin im Arzneimittelgesetz

Die Arzneimittelgesetzgebung der letzten Jahre war geprägt durch die Anpassung an ein einheitliches europäisches Regelwerk. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten verfügt nicht über eine so lange Tradition in der Herstellung und Anwendung komplementärmedizinischer Arzneimittel. Für die Zukunft ist es weiterhin dringend erforderlich, Regelungen daraufhin zu überprüfen, inwieweit diese auch die Verkehrsfähigkeit und Weiterentwicklung der Arzneimittel der Komplementärmedizin sicherstellen.

Berücksichtigung der Komplementärmedizin in Forschung und Lehre

Angesicht der großen und wachsenden Bedeutung der Komplementärmedizin ist es dringend erforderlich die Forschungsaktivitäten zu verstärken, sowie die Ausbildungsmöglichkeiten an den Universitäten auszubauen. Dies ist bislang aus verschiedenen Gründen nicht gelungen, obwohl es in der Komplementärmedizin der klaren Willen gibt , die kritische Evaluation voranzutreiben:

  • Komplementärmedizin ist im universitären Bereich nur unzureichend vertreten
  • Entsprechende Forschungsprojekte wurden in den letzten Jahren weder politisch gewollt noch von der öffentlichen Forschungsförderung gefördert

Die Therapierichtungen haben Forschungsbedarf zur Entwicklung adäquater Methoden z.B. des Nutzen- bzw. des Wirksamkeitsnachweises, sowie in der Versorgungsforschung.

Der wichtige Beitrag der Komplementärmedizin in der Prävention muss sich auch in einem Präventionsgesetz wieder finden. Im Rahmen komplementärmedizinischer Verfahren ist Prävention im Sinne der ganzheitlichen Sicht auf den Menschen und der damit verbundenen Einbeziehung vielfältiger Aspekte selbstverständlicher Teil ärztlicher Beratung und Behandlung, nicht zuletzt unter dem Aspekt einer erhöhten Eigenverantwortlichkeit und Salutogenese.

Das Bündnis wird auch in der kommenden Legislaturperiode die Gesundheitspolitik kritisch begleiten und daraufhin überprüfen, ob sie dem Anliegen großer Teile der Bevölkerung nach Therapievielfalt und Methodenpluralismus gerecht wird.

 

Pressekontakt:
Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD)
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Der DAMiD repräsentiert die Anthroposophische Medizin in allen gesellschaftlichen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens. Als Dachorganisation vertritt der Verband die übergeordneten Belange und Interessen seiner 17 Mitglieder. Mitgliedsorganisationen sind Berufs- und Patientenverbände, Klinikverband, gemeinnützige Altenhilfe, Behindertenhilfe sowie Hersteller Anthroposophischer Arzneimittel.