Gesetzlich versichert

Die Anthroposophische Medizin will für alle Menschen offen sein, unabhängig, ob gesetzlich oder privat versichert. Für die gesetzliche Krankenversicherung gelten folgende Regeln:

Ambulante ärztliche Behandlung

Die Kosten für die anthroposophisch-medizinische Behandlung bei einem Kassenarzt werden von den Krankenkassen im Rahmen der Vergütungssätze der konventionellen Medizin

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Privat versichert

Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzig (Umlagefinanzierung) gilt, zählt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) allein das "persönliche" Risiko, krank zu werden und Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Daher variieren die Tarife für Männer und Frauen und sind auch vom Alter bzw. von der medizinischen Vorgeschichte des Versicherten abhängig.

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Erstattung & Kosten

Die Anthroposophische Medizin ist im Gesundheitswesen über ambulante und stationäre Angebote sowie über ihre Arzneimittel fest etabliert. Dazu gehört natürlich auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen:

In der » Gesetzlichen Krankenversicherung

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Erstattung Anthroposophische Arzneimittel

Erstattung der Anthroposophischen Arzneimittel

Seit 2004 werden die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Damit werden die Kosten für den Großteil der Anthroposophischen, homöopathischen und phytotherapeutischen Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen.

Ausnahme von dieser Einschränkung

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