IV: Patienten

Welche Leistungen der Anthroposophischen Medizin werden bei der Integrierten Versorgung von meiner Krankenkasse erstattet?

Im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung wird das gesamte Spektrum der Anthroposophischen Medizin erstattet. Ausnahme: die nicht verschreibungspflichtigen Anthroposophischen Arzneimittel. Für die anderen Leistungen gilt: Wenn Sie an der Integrierten Versorgung teilnehmen, werden Sie bei Ihrem Arzt anthroposophisch-medizinisch behandelt und können - auf Verordnung - die entsprechenden Heilmittel in Anspruch nehmen, ohne vorher die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse im Einzelfall klären zu müssen. Sie haben dann einen garantierten Anspruch auf die Erstattung der Anthroposophischen Therapien.

Welche Therapien gehören zur Anthroposophischen Medizin, die im Rahmen der Integrierten Versorgung erstattet werden?

Im Rahmen der Anthroposophischen Medizin werden bei der Integrierten Versorgung die Kosten für folgende Therapien erstattet: Anthroposophische Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegman und bei einer Krankenkasse (BKK VBU) auch die Öldispersionsbadetherapie.

Werden nicht verschreibungspflichtige Anthroposophische Arzneimittel im Rahmen der Integrierten Versorgung von meiner Krankenkasse erstattet?

Leider nein. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind.

Ich möchte mich anthroposophisch-medizinisch im Rahmen der Integrierten Versorgung behandeln lassen. Wie kann ich mich anmelden?

Bisher bieten verschiedene Krankenkassen die Anthroposophische Medizin im Rahmen der Integrierten Versorgung an. Eine Übersicht der teilnehmenden Krankenkassen finden Sie » hier

Sind Sie bei einer dieser Kassen versichert, suchen Sie sich einen Anthroposophischen Arzt, der sich ebenfalls in einen Vertrag zur Integrierten Versorgung eingeschrieben hat. » Hier finden Sie eine Übersicht der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte.

Um die Anthroposophische Medizin in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre Teilnahme schriftlich bestätigen, indem Sie die entsprechende Teilnahmeerklärung ausfüllen und bei Ihrem Arzt abgeben. Die Teilnahmeerklärung bekommen Sie entweder bei Ihrem Arzt oder » hier

Wie finde ich einen Anthroposophischen Arzt, der mich im Rahmen der Integrierten Versorgung behandelt?

Wir haben für Sie eine Übersicht aller Anthroposophischen Ärztinnen und Ärzte zusammengestellt, die an einem Vertrag zur Integrierten Versorgung teilnehmen. Diese Liste finden Sie » hier. Sollten Sie in Ihrer Region nicht fündig werden, rufen Sie uns bitte an: 030-288 770 94. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Behandlungen kann mein Anthroposophischer Arzt im Rahmen der Integrierten Versorgung für mich abrechnen?

Die ärztlichen Leistungen umfassen eine Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten), maximal drei Folgebehandlungen pro Jahr (Mindestdauer je 30 Minuten) sowie maximal vier Beratungen pro Quartal (Mindestdauer je 7 Minuten).

Müssen die Anthroposophischen Ärztinnen und Ärzte bestimmte Qualifikationsnachweise erbringen, um an der Integrierten Versorgung teilnehmen zu können?

Ja. Ein Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin der Integrierten Versorgung muss von der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD) als Anthroposophischer Arzt anerkannt sein und muss regelmäßige Fortbildungen nachweisen.

Welche Qualifikationsanforderungen gelten für die Therapeuten der Anthroposophischen Medizin?

Alle nicht ärztlichen Heilmittelerbringer (Kunsttherapeuten, Heileurythmisten, Masseure etc.) müssen von ihrem jeweiligen Berufsverband als Therapeuten anerkannt sein und regelmäßige Fortbildungen nachweisen.

Mein Arzt hat mir eine Anthroposophische Kunsttherapie verordnet. Wie finde ich einen Therapeuten in meiner Nähe, der an der Integrierten Versorgung teilnimmt?

Entweder empfiehlt Ihr Arzt Ihnen einen Therapeuten. Oder Sie rufen uns an und wir helfen Ihnen, einen Therapeuten in Ihrer Nähe zu finden: 030-288 770 94.

Ich werde im Rahmen der Integrierten Versorgung anthroposophisch-medizinisch behandelt. Nun hat mir meine Ärztin Heileurythmie verschrieben. Wie wird das abgerechnet?

Sie gehen mit Ihrer Verordnung und mit Ihrer ausgefüllten Teilnahmeerklärung zu einem Therapeuten, der Heileurythmie im Rahmen der Integrierten Versorgung anbietet. Der Therapeut rechnet die Heileurythmie dann mit Ihrer Krankenkasse direkt ab. Der Vorteil für Sie: Sie müssen vorher keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen, die Therapie wird garantiert erstattet.

Muss ich etwas zuzahlen, wenn mir im Rahmen der Integrierten Versorgung Heilmittel wie Anthroposophische Kunsttherapie oder Rhythmische Massage verordnet werden?

Ja. Auch im Rahmen der Integrierten Versorgung müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten der erbrachten Leistung plus 10 Euro je Verordnung zahlen. Kostet die Kunsttherapie also zum Beispiel insgesamt 400 Euro, so fallen für Sie 40 Euro (10 Prozent der Gesamtkosten des Heilmittels) plus 10 Euro Verordnungsgebühr an.

Gibt es auch die Möglichkeit, dass man von der Zuzahlung beispielsweise für Heilmittel befreit werden kann?

Ja, in bestimmten Fällen kann man befreit werden. Versicherte, die im Laufe eines Jahres ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht haben, können sich von ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen (zum Beispiel zu Heilmitteln) befreien lassen. Grundsätzlich gilt: Die jährlichen Zuzahlungen der Versicherten dürfen zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Wer nach einer ärztlichen Bescheinigung schwerwiegend chronisch krank ist, zahlt nicht mehr als ein Prozent seiner Bruttoeinnahmen. Kinder bis 18 Jahre sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Außerdem gibt es bei der Berechnung der Belastungsgrenze Freibeträge für Ehegatten und für familienversicherte Kinder.

Meine Krankenkasse bietet leider noch keine Anthroposophische Medizin im Rahmen der Integrierten Versorgung an. Was kann ich tun?

Sollten Sie bei Ihrer Kasse nichts erreichen, können Sie zu einer der anderen teilnehmenden Krankenkasse wechseln. Manche dieser Kassen sind bundesweit geöffnet, so dass sich dort alle gesetzlich Versicherten versichern lassen können. Andere Kassen sind nur in bestimmten Bundesländern geöffnet. Eine Übersicht der teilnehmenden Krankenkassen finden Sie » hier

Ich nehme an der Integrierten Versorgung teil und möchte meinen behandelnden Arzt wechseln. Geht das? Was muss ich beachten?

Natürlich können Sie Ihren behandelnden Arzt auch im Rahmen der Integrierten Versorgung frei wählen. Wenn Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wechseln möchten, sagen Sie bitte Ihrem bisherigen behandelnden Arzt Bescheid und unterschreiben Sie bei Ihrem neuen Arzt noch einmal eine Teilnahmeerklärung.

Was mache ich, wenn ich an der Integrierten Versorgung nicht mehr teilnehmen möchte?

Sie können Ihre Teilnahme einfach kündigen, indem Sie Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arzt schriftlich mitteilen, dass Sie nicht mehr teilnehmen möchten.

Soll das Leistungsspektrum der Anthroposophischen Medizin im Rahmen der Integrierten Versorgung in Zukunft noch erweitert werden?

Diese Frage kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Gesundheitspolitisch ist zumindest geplant, dass die Pflege in die Integrierte Versorgung mit einbezogen werden soll. Ob oder wann das auch für die Anthroposophische Pflege gelten kann, ist noch völlig offen.

Die Anthroposophische Medizin setzt auf die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe: Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Therapeut:innen und auch die Hersteller der Anthroposophischen Arzneimittel arbeiten eng zusammen. Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatientinnen und -patienten über die Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung entwickelt, an dem sich inzwischen verschiedene Krankenkassen beteiligen. Der Vorteil für die Patient:innen: Gesetzlich Versicherte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, können das gesamte Spektrum der Anthroposophischen Medizin jetzt als Regelleistung der teilnehmenden Krankenkassen in Anspruch nehmen.

Der Leistungsumfang für die Integrierte Versorgung mit Anthroposophischer Medizin sieht folgendermaßen aus: Bei den ärztlichen Leistungen werden Erst- und Folgebehandlungen sowie weitere Beratungen bezahlt. Darüber hinaus können die Anthroposophischen Therapieverfahren Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Öldispersionsbäder (nur bei der BKK VBU) ärztlich verordnet werden, die Patientinnen und Patienten bekommen diese Leistungen dann ganz regulär über ihre Versichertenkarte (wie bei anderen Heilmitteln auch gelten die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen).

NEU: betrifft Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ (vormals BKK vbu)

Seit dem 01.01.2024 gelten für Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ (vormals BKK vbu) neue Bedingungen für die Erstattung der Leistungen gemäß dem Vertrag zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin:

Ärztliche Leistungen:

- Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten)
Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig.
Ausnahme: Die Erstdiagnose einer schweren Erkrankung gemäß Anlage 5 des Vertrages ermöglicht die Abrechnung der Erstbehandlung abweichend vom zweijährigen Zyklus im Folgejahr und führt zum Beginn eines neuen zweijährigen Zyklus.

- Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig.

Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin:

Von den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin kann ein Therapiezyklus pro Jahr je Versicherten verordnet werden. Die Verordnung eines zweiten Zyklus bzw. die Kombination verschiedener Heilmittel ist nicht möglich. Ein Therapiezyklus umfasst dabei maximal 8 Einheiten.

Teilnahmebedingungen

Voraussetzung zur Abrechnung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist, dass sich vier Parteien beteiligen: Die Krankenkasse muss dem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten sein und sowohl Patient:in als auch Therapeut:in sowie der Arzt/die Ärztin müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben. Alle anthroposophischen Ärzt:innen und Therapeut:innen, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, haben eine Zulassung als Vertragsarzt und müssen gesonderte Qualifikationsnachweise im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbringen bzw. sind als nicht ärztliche Heilmittelerbringer in ihrer jeweiligen Therapierichtung ebenfalls speziell ausgebildet.

Was der Gesetzgeber vorschreibt

Seit 2004 müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich zu allen medizinischen Leistungen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent leisten. Für die Integrierte Versorgung bedeutet das, dass die Patientinnen und Patienten eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten der erbrachten Leistung plus 10 Euro je Verordnung zahlen müssen. Kostet eine Therapie, zum Beispiel ein Zyklus Kunsttherapie, beispielsweise insgesamt 400 Euro, so fallen für den Patienten 40 Euro (10 Prozent der Gesamtkosten des Heilmittels) plus 10 Euro Verordnungsgebühr an. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen nicht überschreiten - für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von ein Prozent. Für Kinder und Ehepartner gibt es Freibeträge.