November 2019: Neues aus Medizin & Gesundheit
Alle Monate wieder… Die Debatten um Homöopathie und Impfpflicht bleiben uns erhalten. Zur Impfpflicht liegt ein neues Rechtsgutachten vor, das wir Ihnen ausdrücklich ans Herz legen möchten. Zur Homöopathie wurde endlich eine lang unter Verschluss gehaltene Studie veröffentlicht. Und auch um die Pränataldiagnostik wird weiterhin gerungen. Eine gute Nachricht zum Schluss: langes Stillen schützt vor Diabetes und Hypertonie. Wie schön, dass sich die Anthroposophische Medizin seit Jahren für dieses Thema einsetzt…
Die Meldungen:
» Deutschland braucht keine Impfpflicht!
» Homöopathie-Studie mit positiven Ergebnissen
» Vorgeburtlicher Bluttest in der Kritik
» Langes Stillen schützt
Deutschland braucht keine Impfpflicht!
Berlin, 5. November 2019. Nun haben wir es schwarz auf weiß: Laut einem juristischen Gutachten verletzen die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Einführung einer Masern-Pflichtimpfung gleich mehrfach zentrale Rechte unseres Grundgesetzes. Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, im Auftrag der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." erstellt, um die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs klären zu lassen. Rixen kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzesentwurf juristisch nicht haltbar sei.
Das Gutachten wurde beim Info- und Diskussionsabend „Braucht Deutschland eine Impfpflicht?“ am 12. Oktober 2019 in Berlin vorgestellt. Auch in der abschließenden, sehr lebendig und differenziert geführten Podiumsdiskussion bewerteten die Experten, unter anderem der ehemalige Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, Dr. Jan Leidel, die Pläne kritisch.
Eine Film-Doku des gesamten Events folgt. Mehr Infos online unter https://individuelle-impfentscheidung.de/
Wer die spannende Veranstaltung verpasst hat: Einen Mitschnitt der Podiumsdiskussion finden Sie hier:
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Bildnachweis: © Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Homöopathie-Studie mit positiven Ergebnissen
Berlin, 5. November 2019. Neue Impulse aus Australien: Kürzlich wurde – allerdings erst nach massiven und internationalen Protesten – endlich der erste Report des National Health and Medical Research Council (Australien) von 2012 zur Homöopathie veröffentlicht. Dieser Report kommt nun (vorsichtig) zu dem Schluss, dass es bei Fibromyalgie, Mittelohrentzündung, postoperativem Darmverschluss, Atemwegsinfektionen und Nebenwirkungen von Krebstherapien eine „ermutigende Evidenz“ für die Wirksamkeit der Homöopathie gebe, so der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Autoren des Berichtes weisen darauf hin, dass noch viele Fragen offen seien.
Um den Bericht hatte sich, auch in Deutschland, eine heftige Kontroverse entzündet, da statt des ersten Reports 2015 eine zweite Version veröffentlicht wurde, die zu dem Schluss gekommen war, dass es keine Belege für die Wirksamkeit der Homöopathie gebe.
„Der Australische Report ist nichts anderes als die Widerlegung der vielzitierten Aussage der Homöopathie-Kritiker, dass die Unwirksamkeit der Homöopathie wissenschaftlich belegt sei. Der Report gibt wichtige wissenschaftliche Belege, dass eher das Gegenteil der Fall ist. […] Der Report ist einmal mehr ein Beispiel dafür, dass Wissenschaft mit wirtschaftlichen und politischen Interessen vermengt wird“, kommentiert Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.
Vorgeburtlicher Bluttest in der Kritik
Berlin, 5. November 2019. Seit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden hat, den Bluttest auf Trisomie 13, 18 und 21 in bestimmten Fällen zur Kassenleistung zu machen, reißen die kritischen Stellungnahmen nicht ab. Viele Experten fürchten, dass sich das gesellschaftliche Klima durch die Entscheidung ändert und Behinderung zukünftig häufiger als etwas „Unnötiges“ bewertet werde.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen etwa kommentierte: „Die modernen medizinisch-technischen Methoden können wir nicht aus der Welt schaffen. Aber die Haltung zu Kindern mit Behinderungen, die Behinderung als Makel zu betrachten oder als Bürde für die Eltern, die müssen wir ändern. Die Bürde ist, dass Behinderung in Deutschland immer noch ein Armuts- und Ausgrenzungsrisiko ist.“ Auch Peter Dabrock, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, warnte kürzlich in Berlin erneut vor einem Paradigmenwechsel durch immer neue vorgeburtliche Bluttests.
Langes Stillen schützt
Berlin, 5. November 2019. Frauen, die ihr Kind längere Zeit stillen, erkranken im späteren Leben seltener an einem Typ-2-Diabetes oder an Bluthochdruck, wie eine Meta-Analyse kürzlich herausgefunden hat. Mit „länger stillen“ war in der Studie ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten gemeint. Das Diabetes-Risiko sank bei den länger stillenden Frauen um 30 Prozent. Der Einfluss auf das Bluthochdruck-Risiko war niedriger, aber trotzdem noch signifikant.
Prof. Alfred Längler, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie Leitender Arzt der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin und Ärztlicher Direktor am anthroposophischen Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, spricht sich ebenfalls für eine längere Stillzeit aus: „Es sollte möglichst bis zum Ende des zweiten Lebensjahres weiter gestillt werden, danach so lange wie Mutter und Kind es wollen. Denn Stillen ist nicht nur die beste Ernährung für Neugeborene und Säuglinge, sondern auch die individuellste und natürlichste.“
Zur (englischsprachigen) Studie: https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2752994