Bundestag // Plenum

Die Debatte um das Coronavirus hat sich verschärft, oft wird über- statt miteinander geredet. Aber man hört auch viel konstruktive Kritik und kluge Gedanken über das Leben nach Corona. Denn es ist ja fast so, als halte uns Corona den Spiegel vor: Unser Lifestyle macht die Erde kaputt, unsere Mobilität verpestet die Luft, unsere Ernährung macht krank. Kritische Nachfragen gibt es auch seitens der Pflege: Nachdem der nett gemeinte Applaus für diesen wirklich systemrelevanten Beruf verklungen ist, fragt man sich nun: Und wie geht es weiter? Wann folgen echte Verbesserungen für die Pflege? Apropos Kritik: Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Eltern gegen die Masern-Pflichtimpfung zunächst abgewiesen. Das Gericht hat aber gleichzeitig festgestellt, dass die Entscheidung über eine solche Klage in Ruhe gefällt werden muss. Es geht also weiter.

Die Meldungen:

» Corona - Spiegel unseres Lifestyles?
» Neue gesetzliche Grundlagen für die Pandemie
» Pflege - Taten statt Worte?
» Masern-Pflichtimpfung - Eilanträge abgelehnt

 

Corona – Spiegel unseres Lifestyles?

CoronaVirus PexelsBerlin, 3. Juni 2020. Weltweit fordern ÄrztInnen gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen die Sicherung der essenziellen Lebensgrundlagen auf der Erde. 350 Gesundheitsorganisationen, die nach eigenen Angaben rund 40 Millionen Beschäftigte der Gesundheitssysteme in 90 Ländern vertreten, haben dazu einen Brief an die Regierungschefs der 20 reichsten Industrienationen (G20) unterschrieben.

Die wichtigste Forderung: Die enormen Investitionen zur Wirtschaftsförderung müssten den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt stellen – besonders die Schlüsselsektoren wie Klima, Energie, Mobilität und Landwirtschaft müssen endlich gesünder werden. Die Zusammenhänge zwischen der Gesundheit der Menschen und der Gesundheit des Planeten zu erkennen, sei Teil der beruflichen Verantwortung der Gesundheitsberufe, so die Unterzeichner.

Quelle: "COVID-19 und Klima: Die Krise als Chance begreifen", 27. Mai 2020, Deutsches Ärzteblatt

Neue gesetzliche Grundlagen für die Pandemie

DeutscherBundestag AchimMeldeBerlin, 3. Juni 2020. Bereits mit dem Ersten Bevölkerungsschutzgesetz hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitreichende Befugnisse zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bekommen.

Mitte Mai wurde nun das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet, mit dem das Infektionsschutzgesetz erneut verändert wird. Neu ist zum Beispiel eine gesetzliche Meldepflicht für COVID-19-Erkrankungen. Außerdem gibt es neue Regelungen zu Kurzarbeitergeld, Pflegebonus, Grippevorsorge. Tests auf COVID-19 sollen nun auch bei symptomfreien Personen möglich sein und von der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. In Pflegeheimen und Krankenhäusern soll verstärkt auf Corona getestet werden können. Rausgeflogen aus dem Gesetz ist die Einführung eines Immunitätsausweises, den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerne wollte – die SPD jedoch nicht.

Die Debatte um die wachsenden Befugnisse des Gesundheitsministeriums bekam mit dem Gesetz neuen Aufwind: VertreterInnen der Opposition kritisierten, dass die Regierung weitere Befugnisse sammele, die verfassungsrechtlich hochproblematisch seien. Eine Sprecherin der Grünen kommentiert: „Die pandemische Krise darf nicht zu einer Demokratiekrise werden“. Die Regierung verwies darauf, dass die Ermächtigungen nur auf ein Jahr begrenzt seien.

Außerdem gibt es eine neue Rechtsverordnung des BMG zum Schutz der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, die einige Neuerungen für Zahlungen an Heilmittelerbringer vorsieht.

Pflege – Taten statt Worte?

Pflege AM 2007 3Berlin, 3. Juni 2020. Heute beklatscht, morgen wieder im Abseits? Obwohl Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem neuen Corona-Gesetz den angekündigten Pflege-Bonus verankert hat, bleiben konkrete Pläne für eine langfristige Besserstellung der Pflege rar. Einheitliche Zahlungen wie eine steuerfreie Prämie seien zwar ein wichtiges Signal, aber reichten auf Dauer nicht, so ein Vertreter der Pflegebranche. Verständlich, dass verschiedene Fachgesellschaften und Verbände nun anmahnen, die Pflege tatsächlich aufzuwerten: Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat erneut einen einheitlichen Tariflohn für Pflegekräfte und bessere Arbeitsbedingungen gefordert. Zur Aufwertung der Pflege forderte er auch die Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegekräfte (Substitution) sowie einen bundesweiten Ausbau der Pflegekammern. Die Forderungen sind in einem Fünf-Punkte-Papier zusammengefasst, das Westerfellhaus Mitte Mai vorgelegt hat.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine neue Online-Kampagne gestartet und will in den sozialen Medien unter dem Hashtag #PflegeNachCorona auf die berechtigten Forderungen aufmerksam machen. Auf der Website will der Verband Forderungen von Pflegebeschäftigten zu den Themen Mitsprache, Bezahlung und Arbeitsbedingungen sammeln: https://pflegenachcorona.de/

Masern-Pflichtimpfung - Eil-Anträge abgelehnt

DAMiD MasernimpfungBerlin, 3. Juni 2020. Am 11. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge zweier Familien abgelehnt, die Bestimmungen des „Masernschutzgesetzes“ vorläufig auszusetzen. Die Entscheidung über sechs noch anhängige Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema steht indes noch aus. Unterstützt durch die „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ (IFI) und die „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.“ (ÄIIE) hatten die Klägerinnen und Kläger erwirken wollen, den im seit 1. März 2020 gültigen „Masernschutzgeset“ vorgesehenen Impfzwang so lange auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht zu einer grundlegenden Entscheidung über die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden gekommen ist.

Angelika Müller, Vorsitzende von IFI, kommentiert: „Auch wenn die Entscheidung des Gerichts für die Familien erst einmal schmerzlich ist, so freut es uns doch, dass das Gericht sich intensiv damit beschäftigen wird, ob das Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist.“ Auch Dr. Steffen Rabe, Sprecher der ÄIIE, meint: „Wir konnten das Gesetz in seiner unmittelbaren Wirkung zwar jetzt nicht aufhalten, das Gericht nimmt unsere Argumentation aber offensichtlich so ernst, dass es sich weiter mit den Verfassungsbeschwerden befassen wird. Das ist ein gutes Zeichen.“

Die Verfahrensbevollmächtigen, Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth) und Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse (Stuttgart) sehen in der Entscheidung ebenfalls positive Aspekte: „Wie das Gericht betont, bedürfen diese Anträge ‘einer eingehenden Prüfung‘, die ‚im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich‘ sei.“

Az.: 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20

Weitere Infos beim Verein » Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.