Ärztin bei Bauchultraschall einer Patientin

Die Anthroposophische Medizin setzt auf die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe: Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Therapeut:innen und auch die Hersteller der Anthroposophischen Arzneimittel arbeiten eng zusammen.

Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatient:innen über die Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung entwickelt, an dem sich inzwischen verschiedene Krankenkassen beteiligen.

Der Vorteil für die Patient:innen: Gesetzlich Versicherte, die an dem Vertrag zur Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin teilnehmen, können das gesamte Spektrum der Anthroposophischen Medizin jetzt als Regelleistung der teilnehmenden Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte profitieren ebenfalls, da sie ihre Leistungen, die sie im Rahmen der Erst- und Folgeanamnese erbringen, nicht privat in Rechnung stellen müssen, sondern über die Versichertenkarte mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen können.

Der Leistungsumfang für des Vertrags zur Besonderen Vesorgungmit Anthroposophischer Medizin sieht folgendermaßen aus: Bei den ärztlichen Leistungen werden Erst- und Folgebehandlungen sowie weitere Beratungen bezahlt. Darüber hinaus können die Anthroposophischen Therapieverfahren Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Öldispersionsbäder (nur bei der BKK mkk) ärztlich verordnet werden, die Patientinnen und Patienten bekommen diese Leistungen dann ganz regulär über ihre Versichertenkarte (wie bei anderen Heilmitteln auch gelten die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen).

Neuer Vertrag zur Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin

Seit dem 01.01.2025 gelten für Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ und allen diesem Vertrag beigetreten Krankenkassen neue Bedingungen für die Erstattung der Leistungen gemäß des Vertrages zur Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 A, SGV B V:

Ärztliche Leistungen:

- Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten)
Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig.
Ausnahme: Die Erstdiagnose einer schwerwiegenden Erkrankung (vgl. § 34 Abs. 1 S. 2 SGB V, § 12 Abs. 2 AM-RL) ermöglicht die Abrechnung der Erstbehandlung abweichend vom zweijährigen Zyklus im Folgejahr und führt zum Beginn eines neuen zweijährigen

- Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig.

Die Leistungsbeschreibung für die teilnehmenen ÄrztInnen und TherapeutInnen finden Sie » hier

Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin:

Von den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin kann ein Therapiezyklus pro Jahr je Versicherten verordnet werden. Die Verordnung eines zweiten Zyklus bzw. die Kombination verschiedener Heilmittel ist nicht möglich. Ein Therapiezyklus umfasst dabei maximal 8 Einheiten.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung zur Abrechnung im Rahmen der Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin ist, dass sich vier Parteien beteiligen: Die Krankenkasse muss dem Vertrag mit der BKK "meine Krankenkasse" beigetreten sein und sowohl Patient:in als auch Therapeut:in sowie der Arzt/die Ärztin müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben. Alle anthroposophischen Ärzt:innen und Therapeut:innen, die an dem Vertrag zur Besonderen Versorgung mit Anthroposopischer Medizin nach § 140 A, SGV B V teilnehmen, haben eine Zulassung als Vertragsarzt und müssen gesonderte Qualifikationsnachweise im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbringen bzw. sind als nicht ärztliche Heilmittelerbringer in ihrer jeweiligen Therapierichtung ebenfalls speziell ausgebildet.

Weitere Infos zu den Teilnahmevoraussetzungen bekommen Ärztinnen und Ärzte bei der » Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (GAÄD). Hier werden zudem alle Ihre Daten, die zur Abrechnung nötig sind, gespeichert. Sollten sich diese Daten während der Vertragslaufzeit ändern, geben Sie diese umgehend an Ihren Berufsverband weiter.

Teilnahmeerklärung und Abrechnung

Der nächste Schritt, um am Vertrag teilzunehmen, sieht vor, dass Sie als Arzt/Ärztin UND Ihre PatientInnen bitte eine Teilnahmeerklärung ausfüllen:

» Teilnahmeerklärung Ärztinnen/Ärzte
» Teilnahmeerklärung für Patient:innen

Die Teilnahmebescheinigungen der PatientInnen verbleiben beim behandelnden Arzt/Ärztin. Nur auf Anfrage der Krankenkasse wird eine Kopie der Teilnahmeerklärung übermittelt. 

Sollte ein Patient aus der Integrierten Versorgung austreten, teilen Sie der Krankenkasse diesen Austritt bitte mit.

Hier finden Sie die » Heilmittelverordnung zur Verschreibung der Therapien der Anthroposophischen Medizin.

Derzeit stehen uns noch keine Abrechnungsscheine zur Verfügung. Sobald uns die neuen Abrechnungsformulare vorliegen, werden wir diese nachreichen.