Therapeut mit Patientin im Gespräch beim Plastizieren, einer der Kunsttherapien der Anthroposophischen Medizin

Die Anthroposophische Medizin setzt auf die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe: Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Therapeut:innen und auch die Hersteller der Anthroposophischen Arzneimittel arbeiten eng zusammen. Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatienten über die Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung entwickelt, an dem sich inzwischen verschiedene Krankenkassen beteiligen.

Der Vorteil für die Patientinnen und Patienten: Gesetzlich Versicherte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, bekommen die Leistungen der Anthroposophischen Therapieverfahren - Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Öldispersionsbäder (nur bei der BKK VBU) - von ihrer Krankenkasse ganz regulär über ihre Versichertenkarte bezahlt. Wie bei anderen Heilmitteln auch, gelten die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der erbrachten Leistung plus 10 Euro pro Verordnung.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung zur Abrechnung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist, dass sich vier Parteien beteiligen: Die Krankenkasse muss dem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten sein und sowohl Patient:in als auch Therapeut:in sowie Ärzt:in müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben.

Alle Anthroposophischen Therapeut:innen, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, müssen qualifiziert und zertifiziert ausgebildet sein. Um am Vertrag zur Integrierten Versorgung teilnehmen zu können, müssen Sie als Therapeut:in Mitglied in Ihrem jeweiligen Berufsverband sein, der auch festlegt, welche Qualifikation Voraussetzung zur Teilnahme ist. Bitte nehmen Sie also zunächst Kontakt zu Ihrem Berufsverband auf. Hier werden alle Ihre Daten, die zur Abrechnung nötig sind, gespeichert. Sollten sich diese Daten während der Vertragslaufzeit ändern, geben Sie diese umgehend an Ihren Berufsverband weiter:

NEU: betrifft Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ (vormals BKK vbu)

Seit dem 01.01.2024 gelten für Versicherte der BKK „meine Krankenkasse“ (vormals BKK vbu) neue Bedingungen für die Erstattung der Leistungen gemäß dem Vertrag zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin:

Ärztliche Leistungen:

- Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten)
Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig.
Ausnahme: Die Erstdiagnose einer schweren Erkrankung gemäß Anlage 5 des Vertrages ermöglicht die Abrechnung der Erstbehandlung abweichend vom zweijährigen Zyklus im Folgejahr und führt zum Beginn eines neuen zweijährigen Zyklus.

- Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig.

Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin:

Von den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin kann ein Therapiezyklus pro Jahr je Versicherten verordnet werden. Die Verordnung eines zweiten Zyklus bzw. die Kombination verschiedener Heilmittel ist nicht möglich. Ein Therapiezyklus umfasst dabei maximal 8 Einheiten.

Für Versicherte der BKK mkk nutzen Sie bitte das neue Abrechnungsscheine:

» Abrechnungsformular Rhythmische Massage
» Abrechnungsformular Heileurythmie
» Abrechnungsformluar Kunsttherapie

Teilnahmeerklärung und Abrechnung

Der nächste Schritt, um am Vertrag teilzunehmen, sieht vor, dass Sie bitte eine Teilnahmeerklärung ausfüllen:

  • Teilnahmeerklärung Rhythmische Massage
  • Teilnahmeerklärung Heileurythmie
  • Teilnahmeerklärung Kunsttherapie

Zur Abrechnung über die PVS Pria füllen Sie bitte das entsprechende Abrechnungsformular und den Dokumentationsbeleg aus. Sie können wählen, ob Sie Ihr Formular zuerst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen möchten oder ob Sie das Formular lieber direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken wollen.

WICHTIG: Bitte denken Sie an die Einreichungsfrist Ihrer Abrechnungen. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen dazu zusammengestellt: » Ablauf der Abrechnung

Aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinien müssen Patientinnen und Patienten, die sich neu in den Vertrag einschreiben, folgende Erklärung unterschreiben. Diese bewahren Sie bitte sorgfältig auf.

» Einwilligungserklärung

  • Abrechungsforumular Rhythmische Massage
  • Abrechnungsformular Heileurythmie
  • Abrechnungsformular Kunsttherapie
  • Dokumentationsbeleg für Therapeuten
Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Abrechnungsformulare darauf, dass ALLE Daten des Patienten komplett angegeben sind. Weitere Informationen erhalten Sie  » hier

Eine Übersicht über die Gebühren der PVS Pria finden Sie » hier