Therapeut mit Patientin im Gespräch beim Plastizieren, einer der Kunsttherapien der Anthroposophischen Medizin

Die Anthroposophische Medizin setzt auf die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe: Ärzte, Pflegende, Therapeuten und auch die Hersteller der Anthroposophischen Arzneimittel arbeiten eng zusammen. Allerdings war es bislang nicht ohne weiteres möglich, dieses erweiterte Leistungsspektrum allen Kassenpatienten über die Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung entwickelt, an dem sich inzwischen verschiedene Krankenkassen beteiligen.

Der Vorteil für die Patienten: Gesetzlich Versicherte, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, bekommen die Leistungen der Anthroposophischen Therapieverfahren - Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage und Öldispersionsbäder (nur bei der BKK VBU) - von ihrer Krankenkasse ganz regulär über ihre Versichertenkarte bezahlt. Wie bei anderen Heilmitteln auch, gelten die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der erbrachten Leistung plus 10 Euro pro Verordnung.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung zur Abrechnung im Rahmen der Integrierten Versorgung ist, dass sich vier Parteien beteiligen: Die Krankenkasse muss dem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten sein und sowohl Patient als auch Therapeut sowie der Arzt müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben.

Alle Anthroposophischen Therapeuten, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen, müssen qualifiziert und zertifiziert ausgebildet sein. Um am Vertrag zur Integrierten Versorgung teilnehmen zu können, müssen Sie als Therapeut Mitglied in Ihrem jeweiligen Berufsverband sein, der auch festlegt, welche Qualifikation Voraussetzung zur Teilnahme ist. Bitte nehmen Sie also zunächst Kontakt zu Ihrem Berufsverband auf. Hier werden alle Ihre Daten, die zur Abrechnung nötig sind, gespeichert. Sollten sich diese Daten während der Vertragslaufzeit ändern, geben Sie diese umgehend an Ihren Berufsverband weiter:

Teilnahmeerklärung und Abrechnung

Der nächste Schritt, um am Vertrag teilzunehmen, sieht vor, dass Sie bitte eine Teilnahmeerklärung ausfüllen:

Zur Abrechnung über die PVS Pria füllen Sie bitte das entsprechende Abrechnungsformular und den Dokumentationsbeleg aus. Sie können wählen, ob Sie Ihr Formular zuerst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen möchten oder ob Sie das Formular lieber direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken wollen.

WICHTIG: Bitte denken Sie an die Einreichungsfrist Ihrer Abrechnungen. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen dazu zusammengestellt: » Ablauf der Abrechnung

 

Aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinien müssen Patienten, die sich neu in den Vertrag einschreiben, folgende Erklärung unterschreiben. Diese bewahren Sie bitte sorgfältig auf.

» Einwilligungserklärung

Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Abrechnungsformulare darauf, dass ALLE Daten des Patienten komplett angegeben sind. Weitere Informationen erhalten Sie » hier

Eine Übersicht über die Gebühren der PVS Pria finden Sie » hier