Drei Pflegende und ein Arzt behandeln einen Patienten

Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzig (Umlagefinanzierung) gilt, zählt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) allein das "persönliche" Risiko, krank zu werden und Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Daher variieren die Tarife für Männer und Frauen und sind auch vom Alter bzw. von der medizinischen Vorgeschichte des Versicherten abhängig. Dementsprechend gibt es eine Fülle ganz unterschiedlicher Angebote in der Privaten Krankenversicherung, so dass pauschale Aussagen kaum möglich sind. Einige Private Krankenversicherungen berücksichtigen Verfahren der Komplementärmedizin stärker als andere. Sie sollten im Einzelfall prüfen, welcher Tarif am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Vor Vertragsabschluss findet eine Gesundheitsprüfung statt, die entscheidet, ob man in die Versicherung aufgenommen wird. Bei bereits bekannten Vorerkrankungen können so genannte Risikozuschläge erhoben oder die entsprechende Behandlung vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden. Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung können im Alter deutlich ansteigen. Man kann auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen, so dass die Krankenversicherung erst ab einem höheren Betrag greift.

Private Zusatzversicherungen

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, bei einem Privaten Krankenversicherer eine Zusatzversicherung abzuschließen, um damit den eigenen Versicherungsschutz nach den individuellen Bedürfnissen zu erweitern. Im Rahmen der Anthroposophischen Medizin können zum Beispiel die spezifischen Therapien wie Heileurythmie und Kunsttherapie sowie ausführliche ärztliche Gespräche (zum Beispiel Erst- und Folgeanamnesen) versichert werden.

Da eine Zusatzversicherung allein das "persönliche" Risiko berücksichtigt, variieren diese Tarife ebenso wie die Tarife zur Vollversicherung (siehe oben). Auch bei einer Zusatzversicherung findet vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung statt, die entscheidet, ob man in die Versicherung aufgenommen wird. Bei bereits bekannten Vorerkrankungen können so genannte Risikozuschläge erhoben oder die entsprechende Behandlung vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden.