Stellungnahme des DAMiD zum Thema "Wahltarife"
Der Gesundheitsausschuss hat Peter Zimmermann, Vorstand des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland, als Einzelsachverständigen zur Anhörung im Rahmen der Ausgestaltung des "Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" eingeladen. Die Anhörung fand am 6. November in Berlin zum Thema "Versicherungsrecht / Leistungsrecht" statt. Peter Zimmermann wurde um eine Stellungnahme zum Thema Wahltarife gebeten und war bei der Anhörung als einziger Vertreter der besonderen Therapierichtungen anwesend. Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband vorgeschlagen, bei der Einführung von Wahltarifen eine Regelung zu ergänzen, die es den Krankenkassen ermöglichen würde, Leistungen der besonderen Therapierichtungen auch dann zu erbringen, wenn diese nicht oder noch nicht als Leistungen der GKV anerkannt sind.
In der Stellungnahme spricht sich der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) aus den folgenden Gründen für eine Einführung von Wahltarifen aus, die für die besonderen Therapierichtungen abgeschlossen werden können:
- Wahltarife ermöglichen es den Krankenkassen, im Wettbewerb Lösungen zu erarbeiten, die einerseits Leistungen der besonderen Therapierichtungen garantieren und andererseits kostenneutral sind. Das Gebot für die Krankenkassen, Aufwendungen für Wahltarife durch entsprechende Einsparungen zu kompensieren und diese Konstenneutralität auch nachweisen zu müssen, gewährleistet, dass die Wahltarife als echte Wahloption und nicht als Zusatzleistung angeboten werden.
- Wahltarife stärken die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten. Das gilt besonders für die Ansätze der besonderen Therapierichtungen, die mit ihrer salutogenen Orientierung verstärkt auf Prävention, Gesundheitsförderung und Eigenaktivität setzen.
- Wahltarife, die für die besonderen Therapierichtungen angeboten werden, vereinfachen eine vergleichende Bewertung der Leistungen und Kosten zwischen der komplementär- und der schulmedizinisch orientierten Medizin. Damit würden auch längerfristige Untersuchungen über die nachhaltigen Auswirkungen der besonderen Therapierichtungen möglich, die bisher fehlen.
- Wahltarife, bei denen nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Rahmen der besonderen Therapierichtungen wieder erstattungsfähig wären, können belegen, dass der Einsatz dieser Medikamente auch ökonomisch sinnvoll ist, da teurere Alternativen häufig vermieden werden können.
Dass es realistisch ist, von kurzzeitigen (auf den einzelnen Krankheitsfall bezogenen) Mehraufwendungen für Leistungen der besonderen Therapierichtungen mittelfristig Einsparungen in anderen Bereichen (insbesondere bei den Krankenhauseinweisungen) zu erwarten, haben jüngste Untersuchungen immer wieder bestätigt. Beispielsweise zeigte die Evaluation des Modellvorhabens der IKK Hamburg zur Anthroposophischen Medizin, dass die Kosten nach einem erwartungsgemäßen Anstieg im ersten Jahr nach Behandlungsbeginn im zweiten und dritten Jahr unter den Ausgaben im Jahr vor dem Beginn der anthroposophisch-medizinischen Behandlung lagen.
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Der DAMiD repräsentiert die Anthroposophische Medizin in allen gesellschaftlichen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens. Als Dachorganisation vertritt der Verband die übergeordneten Belange und Interessen seiner 17 Mitglieder. Mitgliedsorgansiationen sind Berufs- und Patientenverbände, Klinikverband, gemeinnützige Altenhilfe sowie Hersteller Anthroposophischer Arzneimittel.