Auch im Februar haben wir einen bunten Strauß an Themen für Sie zusammengestellt. Es geht um den wichtigen Kampf gegen rechte Hetze im Gesundheitswesen, um Therapievielfalt als Schlüssel, um Lieferengpässe von Medikamenten zu überwinden und um die Sorgen der Bundesärztekammer bezüglich möglicher Haushaltskürzungen zur Suizidprävention. Auch werfen wir einen Blick auf die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung.
Die Meldungen
» Mit Vielfalt gegen Rechtsextremismus
» Selbstmedikation zur Überwindung von Medikamenten-Lieferengpässen
» Suizidprävention: Bundesärztekammer alarmiert über mögliche Haushaltskürzungen
» Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen
Mit Vielfalt gegen Rechtsextremismus
Berlin, 01. Februar 2024. Mit klarer Haltung gegen rechtsextreme Propaganda und Diskriminierung setzen sich nicht nur Ärztekammern und Krankenhäuser, sondern auch Pflegeverbände vehement für Vielfalt im Gesundheitswesen ein. Die Pflegebranche, die auf die Expertise von Menschen mit Migrationshintergrund angewiesen ist, betont deren entscheidende Rolle in der Pflege und unterstreicht ihren Beitrag zum Wohlstand des Landes.
Die Pflegenden…
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, äußerte sich im Januar zu der Bedeutung von Vielfalt in der Pflege: "Pflege lebt von Vielfalt. Menschen mit Migrationshintergrund und zugewanderte Kräfte sind wichtige Teammitglieder in den Pflegeeinrichtungen und sorgen mit dafür, dass Pflegebedürftige versorgt und pflegende Angehörige unterstützt werden."
Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), betonte gegenüber der Ärzte Zeitung die zunehmende Rolle von ausländischem Pflegepersonal in Deutschland. Mehr als 244.000 Menschen aus dem Ausland seien mittlerweile in der Pflege tätig. "Sie tragen zum Wohlstand unseres Landes bei, denn sie zahlen Steuern und Sozialabgaben, mit denen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung finanziert werden können." Ohne diese internationalen Fachkräfte wäre die pflegerische Versorgung an vielen Orten nicht mehr gewährleistet.
…..und die Ärzt:innenschaft
Auch im ärztlichen Bereich spielt Vielfalt eine zentrale Rolle. Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Dipl. Med. Frank-Ullrich Schulz, machte deutlich, dass ohne ausländische Ärzte die medizinische Versorgung in Brandenburg nicht mehr möglich wäre. Aktuell haben 17,8 Prozent der in Brandenburg tätigen Ärztinnen und Ärzte eine ausländische Staatsbürgerschaft. Schulz betonte, dass ausländische Kolleginnen und Kollegen zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Brandenburg geworden seien, ebenso wie in vielen anderen Regionen Deutschlands.
Obwohl die neue Sprache, das komplexe deutsche Rechtssystem und kulturelle Unterschiede Herausforderungen darstellen, überwinden ausländische Ärztinnen und Ärzte diese Hürden in der Regel erfolgreich. Die strengen Anforderungen an Qualifikationsnachweise dienen dabei nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern garantieren auch die Effektivität der ausländischen Ärzte in der Gesundheitsversorgung. Vielfalt wird somit nicht nur als Bereicherung, sondern als unverzichtbare Stärke im Gesundheitswesen Deutschlands betrachtet.
Quellen:
„Ärzte und Pfleger solidarisieren sich mit Demos gegen rechts“, www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 24. Januar 2024
„Pflegeverbände verurteilen „dumpfe Parolen“ gegen Menschen mit Migrationshintergrund“„Pflegeverbände verurteilen „dumpfe Parolen“ gegen Menschen mit Migrationshintergrund“, www.aerztezeitung.de, 22. Januar 2024
„Landesärztekammer stellt sich gegen Rechtsextremismus“, www.aerztekammer-bw.de, 22. Januar 2024
Selbstmedikation zur Überwindung von Medikamenten-Lieferengpässen
Berlin, 01. Februar 2024. Die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Medikamenten steht in Zeiten von Lieferengpässen immer wieder im Fokus. Die jüngsten Probleme, insbesondere bei Kinder-Fiebersäften in der Erkältungssaison 2022/2023, haben deutlich gemacht, dass die konventionelle Medikamentenversorgung an ihre Grenzen stößt. In dieser kritischen Lage zeigte sich, dass Ausweichpräparate, darunter pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel, eine wichtige Therapiealternative darstellen.
Dr. Kai Joachimsen, der Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., betont die Bedeutung dieser Alternativen. Er hebt hervor, dass der schnelle Zugang zu bewährten und verfügbaren Arzneimitteln der Selbstmedikation eine effektive Möglichkeit bietet, Beschwerden rasch zu lindern. Auch sei dieser niedrigschwellige Zugang nicht nur patientenfreundlich, sondern entlaste zudem das Gesundheitssystem.
Keine Einschränkungen, sondern Strukturwandel
Die Forderung von Dr. Joachimsen, diesen erprobten Therapieansatz nicht weiter zu beschneiden, ist daher von großer Relevanz. Eine Einschränkung dieser bewährten Methode würde nicht nur die Therapievielfalt einschränken, sondern auch die freie Therapiewahl der Patienten beeinträchtigen. Dies ist nicht im Interesse einer effektiven und nachhaltigen Gesundheitsversorgung.
Die Betonung von Kosteneinsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung als Grund für mögliche Einschränkungen erscheint angesichts der enormen gesundheitlichen Auswirkungen fragwürdig. Die vorgeschlagenen zehn Millionen Euro sind im Verhältnis zu den möglichen negativen Folgen verschwindend gering. Stattdessen plädiert Dr. Joachimsen für eine umfassende Strukturreform im Gesundheitswesen, die nicht nur Lieferengpässe überwindet, sondern auch eine zukunftsfähige und breite Versorgung sicherstellt.
Quellen:
„BPI: Gerade in Zeiten von Lieferengpässen braucht es mehr Therapieangebote“, www.bpi.de, 25. Januar 2024
Suizidprävention: Bundesärztekammer alarmiert über mögliche Haushaltskürzungen
Berlin, 01. Februar 2024. Die Bundesärztekammer (BÄK) äußert ernsthafte Bedenken angesichts möglicher Kürzungen im Bundeshaushalt für Maßnahmen zur Suizidprävention. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt beklagt, dass Suizidprävention im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht ausreichend Berücksichtigung findet und es sogar unklar sei, ob bestehende Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben. Dieser Umstand alarmiert die Experten, da bereits im Jahr 2022 ein breites fachliches Bündnis, unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesärztekammer, Empfehlungen für ein Suizidpräventionsgesetz erarbeitet hatte.
Reinhardt erinnerte an den fraktionsübergreifenden Bundestagsbeschluss vom Juli des Vorjahres, der eine verbesserte finanzielle Unterstützung von Präventionsangeboten sowie eine Strategie zum Ausbau der Vorsorge vorsah.
Suizidzahlen wieder angestiegen
Besonders besorgniserregend ist, dass die Suizidzahlen zuletzt wieder angestiegen sind. Allein im Jahr 2022 lag die Zahl der Suizide erstmals seit acht Jahren wieder über 10.000, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Diese Zahl verdeutlicht, dass mehr Menschen durch Selbsttötung sterben als durch Verkehrsunfälle, Mord, AIDS/HIV und illegale Drogen zusammen.
Die Appelle von BÄK-Präsident Reinhardt gehen jedoch über die bloße Warnung vor möglichen Kürzungen hinaus. Er appelliert an den Deutschen Bundestag, 2024 nicht zum verlorenen Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden zu lassen.
Quellen:
„2024 darf kein verlorenes Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden“, www.bundesaerztekammer.de, 25. Januar 2024
„Sorgen über mögliche Kürzung bei Suizidprävention“, www.aerzteblatt.de, 27. Dezember 2023
Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen
Berlin, 01. Februar 2024. Mit dem neuesten Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen grundlegende Veränderungen in der Vergütung von hausärztlichen Leistungen umgesetzt werden. Der Entwurf, sieht vor, dass die Entbudgetierung zwei Quartale nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen soll.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt alle hausärztlichen Leistungen "vollständig vergüten" sollen, und zwar zu den im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vereinbarten Preisen.
wie wird strukturiert?
Die Umstrukturierung sieht vor, dass der hausärztliche Honoraranteil an der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) nicht mehr "mit befreiender Wirkung" von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gezahlt wird. Stattdessen müssen mögliche Defizite durch die Kassen durch Nachzahlungen ausgeglichen werden. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass durch etwaige Nachzahlungen für Hausärzte die MGV nicht reduziert wird, was andernfalls zu Lasten anderer ärztlicher Fachgebiete gehen könnte.
In Regionen, in denen bereits heute eine vollständige Auszahlungsquote existiert und möglicherweise sogar Honorar im hausärztlichen MGV-Honorartopf "übrig" ist, sollen weiterhin Honorarzuschläge möglich sein. Diese könnten beispielsweise für Förderungen wie regionale Strukturpauschalen verwendet werden.
Insgesamt zeigt sich die geplante Entbudgetierung als ein komplexer Schritt. Der genaue Verlauf und die Auswirkungen dieser Regelung werden erst mit ihrer tatsächlichen Umsetzung deutlich werden.
Quellen:
„Entwurf für Versorgungsgesetz enthält Regelungen zur Entbudgetierung“, www.aerzteblatt.de, 17. Januar 2024
„Lauterbach will Hausärzten mehr Freiräume geben“, www.tagesschau.de, 01. Januar 2024