Wie weiter nach dem politischen Aus für Anthroposophische Medizin in der GKV?

Zum 30.Juli 2026 wurde das Krankenkassenbeitragssatzstabilisierungsgesetz wirksam. Im Gespräch mit dem Portal krankenkasseninfo.de erläutert Dr. Angelika Maaser, Vorständin unseres Mitgliedsverbandes GAÄD, die Auswirkungen der Leistungsausschlüsse ab 2027 und zeigt auf, welche Möglichkeiten Versicherten künftig bleiben.

Frau Maaser, seit kurzem dürfen gesetzliche Krankenkassen generell keine anthroposophischen Arzneimittel mehr erstatten. Welche Folgen hat das auf die Versorgung von Kassenpatienten in den Praxen Ihrer Verbandsmitglieder?

Das ist so nicht ganz richtig. Anthroposophische Arzneimittel dürfen nicht mehr auf Kassenrezept, also auf dem sogenannten rosa Rezept, verordnet werden. Die freiwillige Erstattung über entsprechende Zusatz- beziehungsweise Satzungsleistungen der Krankenkassen ist jedoch noch bis zum 31.12.2026 möglich.

Die Folgen sind für die Patientinnen und Patienten z. B. mit chronischen Erkrankungen natürlich trotzdem erheblich – insbesondere für diejenigen, die anthroposophische Arzneimittel teilweise über Jahre erhalten haben und bei denen diese Mittel Bestandteil einer kontinuierlichen Behandlung geworden sind. Wie gravierend die Auswirkungen sind, hängt dabei natürlich auch von der Schwere und Art des jeweiligen Krankheitsbildes ab.

Anthroposophische Anamnesen oder Folgebehandlungen sind dann ab Januar 2027 keine Kassenleistungen mehr. Gelten die Versorgungsverträge für Kassenpatienten also weiterhin zumindest bis Jahresende?

Die Versorgungsverträge werden jetzt nach und nach zum 31.12.2026 gekündigt. Damit läuft diese Form der Versorgung für die gesetzlich Versicherten Ende dieses Jahres aus. Wir bemühen uns als Gesellschaft natürlich darum, entsprechende Zusatzverträge mit den Krankenkassen zu etablieren, damit die anthroposophische Versorgung auch künftig für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zugänglich bleibt.

Anthroposophisch arbeitende Ärztinnen und Ärzte verordnen auch besondere Heilmittel wie Rhythmische Massage, Heileurythmie oder anthroposophische Kunsttherapie. Sind diese nun ebenfalls von der GKV-Erstattung ausgeschlossen?

Ja. Auch diese besonderen Heilmittel sind ab dem 1. Januar 2027 von der GKV-Erstattung ausgeschlossen. Dieser Punkt ist besonders heikel, weil beispielsweise die Rhythmische Massage oder die anthroposophische Kunsttherapie zunächst auf Methoden aufbauen, die auch in der konventionellen Versorgung bekannt sind – also etwa auf Massage oder Kunsttherapie. Sie werden durch den anthroposophischen Ansatz erweitert und in ein eigenes therapeutisches Konzept eingebettet.

Umso schwerer ist es zu vermitteln, warum gerade diese Form der Behandlung nicht mehr erstattungsfähig sein soll. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass eine therapeutische Möglichkeit wegfällt, obwohl sie auf etablierten therapeutischen Grundlagen aufbaut und diese um den anthroposophischen Ansatz erweitert.

Wie beurteilen Sie aus medizinischer Sicht all diese Einschnitte?

Aus medizinischer Sicht werde ich die Therapien, die ich seit Jahren anwende und die von meinen Patientinnen sehr geschätzt werden und sich in meiner Erfahrung bewährt haben, selbstverständlich weiterführen. Die medizinische Beurteilung einer Therapie kann sich ja nicht dadurch ändern, dass sich die Erstattungsbedingungen ändern.

Der Gesetzgeber begründet die Ausschlüsse mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Wie begegnet die Gesellschaft anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte diesem Vorwurf – gibt es wissenschaftliche, juristische oder auch politische Antworten?

Die Aussage, es gebe keine wissenschaftliche Evidenz, ist schlicht falsch. Darauf haben wir auch schon im Vorfeld immer wieder hingewiesen. Es gibt durchaus eine umfangreiche wissenschaftliche Evidenz, und wir haben zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Unterlagen zusammengestellt und vorgelegt. Diese wurden jedoch ignoriert.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass das Motto galt: „Wenn wir eine falsche Aussage nur oft genug wiederholen, wird sie wahr.“
Wir bleiben deshalb auch politisch weiter am Ball. Eine ganze Reihe von Politikerinnen und Politikern unterstützt unser Anliegen, leider bislang vielfach nicht öffentlich. Gleichzeitig prüfen wir juristische Schritte; auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird erwogen.
Wir setzen uns also weiterhin dafür ein, dass diese gesetzlichen Regelungen wieder geändert werden und die anthroposophische Medizin auch künftig Teil einer frei wählbaren und finanzierbaren Versorgung bleibt.

Was raten Sie persönlich gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die nicht auf anthroposophische Medizin verzichten möchten oder können?


Das Prag­matischste ist natürlich, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass der Druck auch von Patient:innenseite auf die Politik und auf die Krankenkassen ausgeübt wird.
Ich rate den Patient:innen deshalb, sich immer direkt an ihre Krankenkasse zu wenden und nach Möglichkeiten der Erstattung zu fragen. Je mehr Versicherte deutlich machen, dass sie diese Leistungen weiterhin wünschen, desto stärker wird auch der Druck auf die Krankenkassen und die Politik.

Dieses Interview erschien zuerst hier: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/interviews/62723/die-einschnitte-gehen-zu-lasten-der-patienten.html

 

Über den DAMiD
Der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland e. V. (DAMiD) vertritt als berufsübergreifende Organisation Ärzt:innen, Therapeut:innen, Pflege, Kliniken sowie Hersteller anthroposophischer Arzneimittel.
Er setzt sich für Therapiefreiheit, Methodenpluralismus und eine integrative Medizin in der Versorgung ein.
Weitere Informationen:
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