Ärztliche Beratung Krebstherapie

Luft nach oben: Erste Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Krebstherapie für ÄrztInnen liegt vor

Berlin, 1. September 2021. Ein wichtiger Schritt in der Krebstherapie: Ende Juli 2021 hat das Leitlinienprogramm Onkologie zum ersten Mal eine S3-Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Krebstherapie vorgelegt. Die Leitlinie richtet sich an alle Haus- und FachärztInnen, die KrebspatientInnen betreuen. Damit soll es ÄrztInnen ermöglicht werden, ihren PatientInnen fundierte Empfehlungen für komplementäre, also ergänzende, Therapien an die Hand zu geben.

KrebspatientInnen wollen Komplementärmedizin

„Die neue Leitlinie war längst überfällig, denn integrative Ansätze in der Krebstherapie werden zunehmend nachgefragt: Bis zu 70 Prozent aller KrebspatientInnen haben bereits oder würden gerne ergänzende Angebote in Anspruch nehmen. Aber längst nicht alle behandelnden ÄrztInnen kennen sich mit diesen Ansätzen aus, geschweige denn, dass es genügend gute stationäre Angebote gibt. Insofern ist es wichtig, dass diese Leitlinie nun veröffentlicht werden konnte“, kommentiert Prof. Dr. Harald Matthes, Ärztlicher Leiter des anthroposophischen Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe, Professor an der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie Teilnehmer in einer der Leitlinien-Arbeitsgruppen. Das Krankenhaus Havelhöhe ist deutschlandweit das einzige Krankenhaus, das ein zertifiziertes Onkologisches Zentrum hat, das integrativ arbeitet.

Nur bestimmte Studien berücksichtigt

Die Leitlinie ist sehr umfangreich ausgefallen, auf 630 Seiten wurden Empfehlungen und Daten zusammengetragen. Unterteilt werden die Empfehlungen in vier thematische Blöcke: Medizinische Systeme (hier wird auch auf die Anthroposophische Medizin eingegangen), Mind-Body-Verfahren, Manipulative Körpertherapien sowie Biologische Therapien. Die Misteltherapie wird unter Biologische Therapien behandelt.
Auffällig ist, dass ausgerechnet bei dieser Leitlinie nur randomisiert-kontrollierte Studien (so genannte RCT) für die Empfehlungen berücksichtigt wurden – und das, obwohl es in der Komplementärmedizin förderbedingt weniger solche Studien gibt. Da das Studiendesign von RCT so aufgebaut ist, dass immer nur eine Intervention, also ein Verfahren oder Medikament, bewertet wird, fließen zahlreichen so genannten „Real World“-Studien, die es inzwischen für multimodale Konzepte gibt, zum Beispiel aus der Anthroposophischen Medizin, nicht ein.

„Dass nur RCT einbezogen worden sind, ist für Leitlinien nicht üblich und in diesem Fall besonders unverständlich, da es in der Komplementärmedizin weniger RCT, aber trotzdem viele gute Studien mit anderen Evidenzlevels gibt, die wissenschaftlich ebenfalls aussagekräftig sind. Das Ergebnis dieser Leitlinienarbeit ist daher für diejenigen, die wissenschaftliche Einschätzungen suchen, eher enttäuschend. Damit widerspricht das Ergebnis dem Anliegen der Leitlinienarbeit, breite Teile der Ärzteschaft umfassend zu den verschiedenen komplementären Verfahren und ihrem Evidenzniveaus zu informieren“, formuliert Matthes kritisch.

Kann-Empfehlung für die Misteltherapie

Auch in der Bewertung der Misteltherapie übt sich die Leitlinie in Zurückhaltung: Sie formuliert zwar eine Kann-Empfehlung, sagt aber auch, dass nicht genügend Evidenz vorliege, um zu einer positiven Einschätzung zu kommen. Harald Matthes schätzt auch hier das Ergebnis als ausbaufähig ein: „Wenn man wirklich neutral auf die inzwischen breite Forschung zur Misteltherapie schaut, kann man klar sagen: Die Misteltherapie kann mehr, als diese Leitlinie jetzt abbildet.“

Damit sei eine Chance vertan, interessierten KollegInnen eine differenzierte und gute Basis für weitere Therapieempfehlungen zu geben. Das Potenzial der Misteltherapie, besonders die Lebensqualität zu verbessern oder die Nebenwirkungen der konventionellen Therapien zu reduzieren, habe in der Leitlinie leider fast keine Rolle gespielt. Stattdessen wurde schwerpunktmäßig überprüft, ob es mögliche Interferenzen mit der konventionellen Therapie geben könnte. „So wird man den Potenzialen der Integrativen Onkologie nicht gerecht. Normalerweise macht man eine Leitlinie ja, um zu zeigen, was wirkt. In diesem Fall hat man eher den Eindruck, es ging darum, zu zeigen, was nicht wirkt“, so Matthes abschließend.

Mehr erfahren?

Die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patient*innen“ wurde unter Federführung der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) erarbeitet. Darüber hinaus haben insgesamt 72 FachexpertInnen aus 46 Fachgesellschaften mitgearbeitet.

Die S3-Leitlinie ist online als » Lang- und Kurzfassung verfügbar